Wichtige Informationen zur Rücksendung von Lithium-Ionen-Batterien und Geräten
Jeder Transport von Lithium-Ionen-Batterien wird national als auch international durch das Gefahrgutrecht geregelt. Diese Regeln betreffen jede Sendung im gewerblichen und privaten Bereich, wobei hierunter auch Rücksendungen an den Hersteller bzw. Vertreiber fallen. Neben einzelnen Lithium-Ionen-Batterien sind auch ganze Geräte mit eingebauten oder beigepackten Batterien hiervon betroffen.
Wichtig: "Kritische" (defekte bzw. beschädigte) Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht verschickt werden!
Um die für Ihren Fall geeignete Abwicklung zu wählen, stellen wir aufgrund der Komplexität des Gefahrgutrechts die nachfolgenden Informationen bereit.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Absender/Verpacker für die korrekte Deklarierung der Batterie, Begleitdokumentation und Kennzeichnung des Versandstück laut Gefahrgutrecht verantwortlich sind!
Sollte es im Falle einer Kontrolle des Versandstücks zu Auffälligkeiten kommen (z. B. fehlende Kennzeichnung), können Sie als Absender/Verpacker unmittelbar hierfür belangt werden (z. B. mit einem Bußgeld). Ebenso können Sie haftbar gemacht werden, falls Sie trotz Ausschluss des Versands von defekten bzw. beschädigten Batterien ebendiese versenden und es hierbei zu einem Unfall/Brand kommen sollte.
Für den rechtskonformen Versand von Lithium-Ionen-Batterien bzw. -Geräten befolgen Sie bitte die nachfolgenden Punkte Schritt für Schritt:
1. Merkblatt "Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten"
Alle grundlegenden Informationen und Details liefert ihnen folgendes Dokument, welches unter anderem bei der weiteren Abarbeitung der Punkte heranzuziehen ist:
2. Beurteilung der Batterie
Eine kritische Batterie liegt z. B. in folgenden Fällen vor (siehe Seite 9 im Merkblatt):
| Starke Beschädigung des Batteriegehäuses
| Thermische Verformung (geschmolzene Anschlusskabel oder verformtes Gehäuse)
| Erhöhte Wärmeentwicklung im ausgeschalteten Zustand (nicht bei Benutzung oder Ladung)
| Flüssigkeitsaustritt
| Gasaustritt
Für die Beurteilung ist neben dem Batteriezustand (beschädigt/nicht beschädigt) auch der Energiegehalt in Wattstunden (kurz "Wh") ausschlaggebend, wie im oben verlinkten Merkblatt erwähnt wird. Dieser Wert ist auf dem Typenschild der Batterie und/oder des Geräts abgedruckt.
Nach kurzer Feststellung dieser beiden Kriterien benutzen Sie bitte das im Merkblatt enthaltene Flussschema, um Ihre Batterie zu beurteilen und die korrekte Versandabwicklung zu wählen.
Bitte beachten Sie die Seitenhinweise bei den jeweiligen Entscheidungsstufen, wobei die erste Entscheidungsstufe mit "ja" bestätigt werden kann. Alle unsere Batterien sind UN-geprüft!
Einen defekten oder beschädigten Akku entsorgen Sie bitte über die örtliche Sammelstelle für Gefahrgüter. Wir behalten uns vor, dass wir einen entsprechenden Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung bei Bedarf einfordern.
3. Verpackung
Bitte verwenden Sie zur Verpackung nach Möglichkeit den Original-Karton (sofern unbeschädigt) und die zugehörigen Verpackungshilfsmittel. Der Karton sollte im Regelfall die entsprechende Kennzeichnung aufweisen.
Ist dies nach eingehender Prüfung nicht der Fall, so bringen Sie bitte die laut Auswahl nötige und korrekte Kennzeichnung an. Diese wird im nächsten Abschnitt behandelt.
Falls Sie keinen Original-Karton besitzen bzw. dieser beschädigt ist, verwenden Sie bitte einen anderen, den Vorgaben entsprechenden Karton und bringen die notwendigen Kennzeichnungen an.
Neben dem Versandkarton spielt auch die Sicherung der Batterien innerhalb des Versandstücks eine sehr wichtige Rolle. Bitte beachten Sie deshalb die Angaben zur Verpackung auf der jeweiligen Seite innerhalb des Merkblattes.
Hinweis: Eine "Sicherung gegen Kurzschluss" kann unter anderem durch das Abkleben der Batteriekontakte mit Klebeband oder das Verpacken in separate Kunststoffbeutel erreicht werden.
4. Kennzeichnung
Nach abgeschlossener Verpackung kann nun die Kennzeichnung des Versandkartons erfolgen, sofern nicht der Original-Karton verwendet wird. Bitte wählen Sie aufgrund der Angaben im Merkblatt das entsprechende Label, drucken es aus und bringen es seitlich (nicht oben oder unten!) auf dem Versandkarton an.
Hier finden Sie die unterschiedlichen Gefahrgut-Labels zur gesetzeskonformen Kennzeichnung Ihrer Sendung:
Label für Lithium-Ionen-Batterien ≤100 Wh (farbig ausdrucken)
Label für Lithium-Ionen-Batterien mit Geräten ≤100 Wh (farbig ausdrucken)
UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien (für Neuware/Retoure)
UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (für Neuware/Retoure)
UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (für Neuware/Retoure)
5. Begleitdokumentation
Letzter Punkt ist die Erstellung der Begleitdokumentation als Beilage zum Versandstück und zur Aushändigung an den Paketdienst. Hier finden Sie die vorformulierten Dokumente, in welche Sie lediglich noch Ihre Adresse, das aktuelle Datum und das Netto-Gewicht der zu versendenden Batterie (ohne Gerät) einsetzen müssen:
UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien (für Neuware/Retoure)
UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (für Neuware/Retoure)
UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (für Neuware/Retoure)
Nach Abarbeitung aller Punkte und Einhaltung der Vorgaben ist das Versandstück nun zur Abholung durch uns bereit. Bitte nutzen Sie unser Online-Retourenportal, um ein Versandetikett zu erhalten:
Zum Online-Retourenportal >Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt dieser Seite. Alle Angaben und Hinweise wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgearbeitet und unterliegen z. T. regelmäßigen Änderungen im Gefahrgutrecht. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt des Merkblattes. Alle Rechte liegen beim Herausgeber.